Die Behörde startet eine öffentliche Konsultation zur Fusionskontrolle

WETTBEWERB

Die Wettbewerbsbehörde startet mit Unterstützung des Rates für Vereinfachung eine öffentliche Konsultation zur Einführung von Leitlinien, mit denen ein Rahmen für eine strukturierte Kommunikation über Zusammenschlussvorhaben von Unternehmen geschaffen werden soll, die an die Europäische Kommission verwiesen werden könnten.

Ziel dieser Konsultation ist es, im Sinne der Zusammenarbeit ein Verfahren für einen frühzeitigen Informationsaustausch mit der Wettbewerbsbehörde über Zusammenschlussvorhaben einzuführen, die zwar nicht die Schwellenwerte für eine europäische Dimension erreichen, jedoch den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb auf nationaler Ebene beeinträchtigen könnten. Der Austausch mit den Unternehmen im Rahmen dieses Verfahrens wird es der Wettbewerbsbehörde ermöglichen zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für eine Verweisung des Vorhabens an die Kommission zur Prüfung erfüllt sind oder nicht.

Bis zur Einführung einer nationalen Fusionskontrollregelung und als Ergänzung zu dieser künftigen Regelung möchte die Wettbewerbsbehörde somit unter Einbeziehung der Interessengruppen den Rahmen für diesen Austausch klären, um die Rechtssicherheit für die Unternehmen zu fördern.

Die Verbreitung klarer und transparenter Informationen über die Verweisungsvoraussetzungen wird es Unternehmen ermöglichen, ihre Fusions- und Übernahmevorhaben vor deren Durchführung selbst zu beurteilen. Auf diese Weise vermeiden sie, sich möglichen späteren Maßnahmen auszusetzen, falls die Behörde oder die Kommission nach Durchführung des Vorhabens eine erhebliche Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten oder des Wettbewerbs auf nationaler Ebene feststellen sollte.

Die Konsultation steht Unternehmen, Unternehmensverbänden, Rechtsanwaltskanzleien, Beratungsunternehmen, sektoralen Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie akademischen Kreisen und Rechtswissenschaftlern offen.

Die Konsultation ist vom 9. Juni bis zum 10. Juli 2026 auf der Website Zesumme Vereinfachen verfügbar.

(Mitteilung der Wettbewerbsbehörde des Großherzogtums Luxemburg)

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